Dachstuhlkontrolle - Regelmäßige Kontrolle verbauter Hölzer
In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer ist aufgeführt, dass jeder Gebäudeeigentümer die Standsicherheit seiner Gebäude zu gewährleisten hat: „… ferner müssen bauliche Anlagen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass Gefahren durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse nicht entstehen…“.
Bei der Errichtung von Gebäuden wird durch die Fachplanung die Standsicherheit eines Gebäudes berechnet und entsprechend geplant. Jedoch können durch Holzschädlinge und eindringende Feuchtigkeit im Laufe der Zeit Schäden entstehen, die zunächst für den Laien nicht sichtbar sind.
Für viele Bereiche eines Gebäudes, wie z.B. Heizungen, Kamine und elektrische Anlagen, werden häufig Serviceverträge abgeschlossen, welche eine regelmäßige Kontrolle beinhalten. Diese sind zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben. Leider werden die regelmäßigen Kontrollen der verbauten Hölzer, z.B. in der Dachkonstruktion oder Holzbalkendecken, häufig übersehen. Hier werden erst Maßnahmen ergriffen, wenn ein großer, erkennbarer Schaden entstanden ist, dessen Beseitigung dann auch meist mit hohen Kosten verbunden ist.
Dies kann vermieden werden, wenn auch hier ein entsprechender Servicevertrag abgeschlossen wird. Meist reicht eine Überprüfung alle zwei Jahre durch eine kurze Ortsbegehung. Mit der entsprechenden Erfahrung kann hier frühzeitig festgestellt werden, ob es bereits kleine Schäden durch Insekten oder Bauholzpilze gibt, die ein Laie nicht erkennen würde. Je nach Befallsumfang und -intensität ist im Anschluss zu entscheiden, ob eine sofortige Sanierung erforderlich oder eine weitere Kontrolle ausreichend ist.
Sollte ich Ihr Interesse an einer solchen dauerhaften Vereinbarung geweckt haben, kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder ein entsprechendes Angebot.