Die Familie der Bockkäfer ist sehr groß und wird in sechs Gruppen aufgeteilt, die unterschiedliche Anforderungen an ihr Nährsubstrat stellen. Der bekannteste Vertreter ist der Hausbock, der trockene Nadelhölzer besiedelt und somit Holzkonstruktionen wie z.B. Dachstühle schädigen kann.
Im Gegensatz dazu führen die Fraßaktivitäten der beiden nahen Verwandten Blauer Scheibenbock und Veränderlicher Scheibenbock zu keinerlei statisch relevanten Schäden.
Die Ausflugslöcher des Hausbockes und der oben genannten Scheibenböcke unterscheiden sich nur kaum, weshalb eine Verwechslung für einen Laien möglich ist. Im Gegensatz zum Hausbock entwickeln sich die Larven der Scheibenböcke nur zwischen Rinde und Splintholz, weshalb sie nur an den Baumkanten zu finden sind. Das Splintholz wird nur oberflächig angenagt und kaum geschädigt. Zur Verpuppung legen die Larven kurze Hakengänge bis maximal 4 cm im Splintholz, weshalb keine statischen Beeinträchtigungen der Hölzer zu befürchten sind.
Die Eiablage der Weibchen erfolgt nur in saftfrischem Holz abgestorbener oder gefällter Bäume in Rindenrissen. Daher ist ein erneuter Befall von getrocknetem, verbautem Holz nicht möglich.
In der Regel handelt es sich bei den vorgefundenen Schäden um einen bereits erloschenen Befall. An modernen Gebäuden werden nur selten berindete Hölzer als Unterkonstruktionen verwendet, wodurch es zu Schäden aufliegender Materialien beim Ausfliegen der Insekten durch Durchnagen kommt.
Die Scheibenböcke gehören daher in erster Linie zu den Forstschädlingen, die kranke oder abgestorbene Bäume befallen. Der Veränderliche Scheibenbock befällt ausschließlich Laubholz, während der Blaue Scheibenbock primär Nadelhölzer befällt.
In den Wintermonaten kommt es zusätzlich regelmäßig zum Auftreten von diesen und weiteren Scheibenböcken durch befallenes Brennholz. Aufgrund der warmen Temperaturen in Gebäuden werden die Käfer zum Schlupf animiert und krabbeln und fliegen anschließend zu Lichtquellen und Fenstern.
Maßnahmen zur Bekämpfung sind meist nicht erforderlich, da nach dem Schlupf keine weitere Besiedelung erfolgt.
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